1. Veranstalter / Veranstaltungsort
Veranstalter des Halbtagskongresses ist (im Folgenden: Veranstalter) das Universitätsklinikum Erlangen, Maximiliansplatz 2, 91054 Erlangen, Ausführende Stelle: Augenklinik, Schwabachanlage 6, 91054 Erlangen. Der Veranstalter, der Veranstaltungsort sowie der Veranstaltungszeitpunkt ergeben sich aus dem Anmeldeformular.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen Teilnahmebedingungen (AGB), dem Auftragsformular sowie aus etwaigen zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibungen.
3. Anmeldung und Zustandekommen des Vertrags
3.1 Die Anmeldung des Teilnehmers/ der Teilnehmerin (im Folgenden: Teilnehmer) erfolgt durch Zustellung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars vor Beginn der Veranstaltung per
3.1. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung des Veranstalters (Auftragsbestätigung) zustande.
4. Leistungen des Veranstalters
4.1 Die Leistungen des Veranstalters beinhalten neben den Vorträgen der Referenten und Referentinnen (in Folgenden: Referenten) ebenfalls die Verpflegung der Teilnehmer. Übernachtungen sind in den Leistungen des Veranstalters nicht enthalten. Die Veranstaltung wird teilweise vor Ort, teilweise hybrid durchgeführt werden.
4.2 Im Rahmen des Halbtagskongresses können Film-/Ton- und/oder Bildaufnahmen vom Publikum und dem Vortragenden gefertigt werden. Die Aufnahmen dienen der Veröffentlichung, insbesondere in Print- und Onlinemedien, um über die Veranstaltung entsprechend zu berichten. Sofern Teilnehmer der Fertigung und Auswertung der Aufnahmen vor Ort nicht ausdrücklich widersprechen, gilt Ihr Einverständnis zu der Nutzung als erteilt. Ein Widerruf ist nur mit Wirkung für die Zukunft möglich.
5. Änderungen Referentenauswahl / Programm / Nachbesserung
5.1. Der Veranstalter behält sich vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen und notwendig werdende Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Veranstaltungszeitpunktes sowie des Veranstaltungsortes unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen. Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Vandalismus, Terrorandrohung, wegen Verhinderung eines Referenten oder wegen Störungen am Veranstaltungsort nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert.
5.2. Kann auf Grund behördlicher Anordnung oder Gründe höherer Gewalt (z. Bsp. Katastrophen, Pandemie oder Terror) der Halbtagskongress nicht am angekündigten Ort oder Zeitpunkt stattfinden, hat der Veranstalter das Recht der Nachbesserung bzw. ‐lieferung an einem anderen Ort zu einem anderen Zeitpunkt.
6. Widerrufsbelehrung; Stornierung
6.1. Der Teilnehmer hat, sofern er Verbraucher ist, das Recht, die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form (Brief, E-Mail) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Stornierungsgebühren werden nicht erhoben. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an:
creventiv GmbH,
Goethestrasse 10,
74921 Helmstadt-Bargen
Tel.: 06268/9283-0
Fax: 06268/928320
E-Mail: fame@creventiv.de
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die gebuchte Veranstaltung bereits begonnen hat.
6.2. Eine Stornierung der Teilnahme durch den Teilnehmer soll nach Fassen des Entschlusses zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen, um das Kontingent für potentielle andere Interessenten freigeben zu können. Der Teilnehmer hat das Recht die Stornierung ohne Angabe von Gründen durchzuführen. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen an:
7. Haftung
7.1. Der Veranstalter haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ihn verursacht werden, unbegrenzt. Ebenso haftet er unbegrenzt für Schäden aus seiner schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2. Liegen die unter Ziffer 8.1. genannten Voraussetzungen nicht vor, haftet der Veranstalter – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Es handelt sich somit um Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden würde.
7.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für etwaige Ansprüche wegen des Fehlens einer garantierten Beschaffenheit oder einer vom Veranstalter zugesicherten Eigenschaft der zu erbringenden Leistungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
7.4. Es wird keinerlei Haftung durch den Veranstalter für persönliche mitgerbachte Gegenstände / Kleidungsstücke übernommen. Die persönlichen Sachen obliegen der eigenen Sorgfaltspflicht der Teilnehmer.
7.5. Der Veranstalter haftet nicht für Einschränkungen räumlicher oder zeitlicher Art oder in Fällen einer gänzlichen Absage durch höhere Gewalt, Vandalismus, Terrorandrohungen / Terror, sowie durch unvorhersehbare technische und menschliche Katastrophen.
7.6. Ein Haftungsausschluss gilt auch in alle Fällen von Einschränkungen des Vertragsgegenstandes, die durch polizeiliche oder behördliche Anweisungen zustande‐kommen.
8. Datenschutz
Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten der Teilnehmer zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses gemäß den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben und zur weiterführenden Information hinsichtlich der zu besuchenden Veranstaltung. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Ein Widerspruch gegen die Datennutzung für Zwecke der Werbung oder zur weiterführenden Information hinsichtlich der zu besuchenden Veranstaltung ist jederzeit schriftlich per E-Mail unter fame@creventiv.de möglich.
9. Veranstaltungsunterlagen
9.1. Vorträge und Veranstaltungsunterlagen genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Den Teilnehmern wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen, persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Teilnehmern insbesondere nicht gestattet, die Tagungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder auf sonstige Weise umzugestalten sowie geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen.
9.2. Die Vortragsinhalte und Veranstaltungsunterlagen werden von qualifizierten Referenten vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Aktualität, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Vortragsinhalte und Veranstaltungsunterlagen.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Der Veranstalter ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen oder Teile hiervon durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen.
10.2 Die vertraglichen Beziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Erlangen vereinbart, sofern gesetzlich zulässig.
10.3. Der Erfüllungsort, bei einem Vertragsabschluss unter Kaufleuten oder mit Behörden, ist der Sitz des Veranstalters.
10.4. Die Teilnehmer dürfen Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters abtreten.
10.5. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
10.6. Ist eine Bestimmung dieses Vertrages bzw. dieser AGB und/oder Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.